engl. license
Nutzungsrecht; u.a. Software ist per se vom Urheberrecht geschützt, unabhängig von ihrer Funktionalität. Lizenzen übertragen Nutzungsrechte vom Urheber der Software an ihren Nutzer.
Inwieweit Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt sind, ist eine in der Rechtsprechung noch nicht abschließend beantwortete Frage. Tendenziell sind Daten, die nicht weiter kuratiert wurden, nicht urheberrechtlich geschützt, da ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt.